Nur noch eine runde Plakette fürs Auto

Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Ab 1. April 2009 ist es amtlich: Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) werden schrittweise zusammengeführt. Bisher mussten als Nachweis für sie eine runde und eine sechseckige Plakette auf das Fahrzeugkennzeichen geklebt werden. Jetzt ist der kleine Aufkleber rund und gilt für Hauptuntersuchung (HU) und die integrierte Abgasuntersuchung (AU) gleichermaßen. Am 1. Januar 2010 ist diese dann für fast alle Fahrzeuge Pflicht, erklärt Jens Walther, Leiter der DEKRA-Niederlassung Dresden, DN-Redakteurin Thessa Wolf.

Warum werden Haupt- und Abgasuntersuchung zusammengefasst?
Für den Kunden ist es eine Erleichterung. Er kann die periodischen Pflichtuntersuchungen an seinem Kraftfahrzeug bei Prüforganisationen oder in seiner Werkstatt machen lassen. Da im Zuge der Zusammenlegung von HU und AU auch die Plakettenlaufzeiten angeglichen werden, entfallen mittelfristig die unterschiedlichen Prüftermine. Anderseits erlaubt es die technische Ausstattung der Fahrzeuge, zukünftig auf die Messung der Abgase direkt am Auspuff zu verzichten. Der Prüfingenieur liest die relevanten Werte bei modernen Fahrzeugen aus dem Fahrzeugmanagementsystem ab und beurteilt sie auf ihre Vorschriftsmäßigkeit. Das passiert ab dem 1. April bei allen Fahrzeugen, die seit dem 1. Januar 2006 neu zugelassen wurden.

Bei der Hauptuntersuchung wird jetzt auch die Elektronik überprüft.
Immer mehr elektronische Komponenten gehören zur Grundausstattung der Fahrzeuge. Die Folge: Es müssen nicht mehr nur vorwiegend mechanische Komponenten wie beispielsweise bei der Bremse und Lenkung angeschaut werden. Zunehmend geht es auch um Elektronik und Software, im Komplex Fahrzeugsystemdaten, kurz FSD genannt. Man schätzt, dass im Jahr 2010 etwa 40 Prozent aller Fahrzeuge betroffen sein werden.

Was genau wird kontrolliert?
Alle elektronischen Einrichtungen, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und auf deren Umweltverhalten haben. Dazu gehört beispielsweise die Gruppe der Fahrzeugassistenzsysteme, zum Beispiel ABS, ASR oder Bremsassistenzsysteme. Am Anfang erfolgt eine reine Funktions- und Sichtprüfung nach einem vorgegebenem Algorithmus. Das heißt, der Prüfer lädt in einem speziell ausgerüsteten Laptop die Fahrzeugdaten und vergleicht diese Werte mit den tatsächlichen Parametern im vorgestellten Fahrzeug. Betroffen sind Fahrzeuge, die ab dem 1. April dieses Jahres in den Verkehr gebracht werden.

Es gibt für jeden Fahrzeugtyp andere Daten.
Das stimmt. In Deutschland laufen etwa 1.800 zugelassene Fahrzeugtypen. Für jeden einzelnen Typ müssen wir den Datensatz von den Herstellern kaufen, um richtig prüfen zu können. Schließlich sind die verschiedenen Fahrzeugtypen unterschiedlich ausgestattet.

Was passiert, wenn ein Trabbi an den Laptop angeschlossen wird?
Das geht nicht, er hat keine OBDSchnittstelle. Trabis und alle Fahrzeuge, die technisch diese moderne Prüfmethode nicht erlauben, werden weiterhin wie gehabt geprüft. In Deutschland gilt hier außerdem die Besitzstandswahrung. Das heißt, die Reform greift zunächst nur bei den ab dem 1. Januar 2006 zugelassenen OBD- Fahrzeugen.

Auch Motorräder müssen jetzt zur Abgasuntersuchung.
Bisher hat man das Abgasverhalten bei Krädern nicht geprüft. Lediglich die Geräuschemission der Maschinen wurde subjektiv eingeschätzt und bei besonderen Auffälligkeiten genauer unter die Lupe genommen. Dadurch konnte so mancher Krachmacher herausgefiltert werden. Das ist auch jetzt noch so. Dazu kommt aber nun die Messung und Bewertung des Abgasverhaltens. Allerdings nur bei Motorrädern, Trikes und Quads, die nach dem 1. Januar 1989 neu zugelassen wurden.

Jens Walther, Leiter der DEKRA-Niederlassung Dresden



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