Nur noch eine runde Plakette fürs Auto
Ab 1. April 2009 ist es amtlich: Hauptuntersuchung (HU) und
Abgasuntersuchung (AU) werden schrittweise zusammengeführt.
Bisher mussten als Nachweis für sie eine runde und eine sechseckige
Plakette auf das Fahrzeugkennzeichen geklebt werden.
Jetzt ist der kleine Aufkleber rund und gilt für Hauptuntersuchung
(HU) und die integrierte Abgasuntersuchung (AU) gleichermaßen.
Am 1. Januar 2010 ist diese dann für fast alle Fahrzeuge
Pflicht, erklärt Jens Walther, Leiter der DEKRA-Niederlassung
Dresden, DN-Redakteurin Thessa Wolf.
Warum werden Haupt- und Abgasuntersuchung zusammengefasst?
Für den Kunden ist es eine Erleichterung. Er kann die periodischen
Pflichtuntersuchungen an seinem Kraftfahrzeug bei Prüforganisationen
oder in seiner Werkstatt machen lassen. Da im Zuge der Zusammenlegung
von HU und AU auch die Plakettenlaufzeiten angeglichen
werden, entfallen mittelfristig die unterschiedlichen Prüftermine.
Anderseits erlaubt es die technische Ausstattung der Fahrzeuge, zukünftig
auf die Messung der Abgase direkt am Auspuff zu verzichten. Der
Prüfingenieur liest die relevanten Werte bei modernen Fahrzeugen
aus dem Fahrzeugmanagementsystem ab und beurteilt sie auf ihre
Vorschriftsmäßigkeit. Das passiert ab dem 1. April bei allen Fahrzeugen,
die seit dem 1. Januar 2006 neu zugelassen wurden.
Bei der Hauptuntersuchung wird jetzt auch die Elektronik überprüft.
Immer mehr elektronische Komponenten gehören zur Grundausstattung
der Fahrzeuge. Die Folge: Es müssen nicht mehr nur vorwiegend
mechanische Komponenten wie beispielsweise bei der Bremse
und Lenkung angeschaut werden. Zunehmend geht es auch um Elektronik
und Software, im Komplex Fahrzeugsystemdaten, kurz FSD
genannt. Man schätzt, dass im Jahr 2010 etwa 40 Prozent aller Fahrzeuge
betroffen sein werden.
Was genau wird kontrolliert?
Alle elektronischen Einrichtungen, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit
der Fahrzeuge und auf deren Umweltverhalten haben. Dazu gehört
beispielsweise die Gruppe der Fahrzeugassistenzsysteme, zum
Beispiel ABS, ASR oder Bremsassistenzsysteme.
Am Anfang erfolgt eine reine Funktions- und Sichtprüfung
nach einem vorgegebenem Algorithmus. Das heißt, der Prüfer
lädt in einem speziell ausgerüsteten Laptop die Fahrzeugdaten
und vergleicht diese Werte mit den tatsächlichen Parametern im vorgestellten
Fahrzeug. Betroffen sind Fahrzeuge, die ab dem 1. April dieses
Jahres in den Verkehr gebracht werden.
Es gibt für jeden Fahrzeugtyp andere Daten.
Das stimmt. In Deutschland laufen etwa 1.800 zugelassene Fahrzeugtypen.
Für jeden einzelnen Typ müssen wir den Datensatz von den
Herstellern kaufen, um richtig prüfen zu können. Schließlich sind die
verschiedenen Fahrzeugtypen unterschiedlich ausgestattet.
Was passiert, wenn ein Trabbi an den
Laptop angeschlossen wird?
Das geht nicht, er hat keine OBDSchnittstelle.
Trabis und alle Fahrzeuge, die technisch diese moderne
Prüfmethode nicht erlauben, werden weiterhin wie gehabt geprüft.
In Deutschland gilt hier außerdem die Besitzstandswahrung. Das heißt,
die Reform greift zunächst nur bei den ab dem 1. Januar 2006 zugelassenen
OBD- Fahrzeugen.
Auch Motorräder müssen jetzt zur Abgasuntersuchung.
Bisher hat man das Abgasverhalten bei Krädern nicht geprüft.
Lediglich die Geräuschemission der Maschinen wurde subjektiv eingeschätzt
und bei besonderen Auffälligkeiten genauer unter die Lupe
genommen. Dadurch konnte so mancher Krachmacher herausgefiltert
werden. Das ist auch jetzt noch so. Dazu kommt aber nun die Messung
und Bewertung des Abgasverhaltens. Allerdings nur bei Motorrädern,
Trikes und Quads, die nach dem 1. Januar 1989 neu zugelassen wurden.